Vertragsrecht
Egal ob Autokauf oder Zeitungsabonnement, jeder Mensch schließt täglich eine Vielzahl von Verträgen, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein.
Während Sie bei einem Brötchenkauf hoffentlich keinen Anwalt benötigen, sieht dies für einen Darlehensvertrag, einen Mietvertrag, einen Erbvertrag, einen Ehevertrag oder beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag sicherlich ganz anders aus. Hier lohnt sich oftmals die frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwaltes.
Das Gesetz sieht grundsätzlich Vertragsfreiheit vor, was bedeutet, dass es jedem Menschen freisteht, zu entscheiden, ob bzw. mit wem er welchen Vertrag schließen möchte oder auch nicht. Den Vertragspartnern steht es dabei grundsätzlich auch frei, über Umfang und Inhalt eines solchen Vertrages frei zu verhandeln.
Dabei werden oftmals Vertragsklauseln vorgegeben, die für einen Laien nicht immer ohne weiteres verstanden werden oder falsch interpretiert werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen erachtet das Gesetz bestimmte Vertragsklauseln als unwirksam und damit als nicht bindend.
Da das Gesetz diese Grenze allerdings erst sehr spät zieht, ist es oftmals geboten, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten zunächst genau analysieren zu lassen. Seriöse Vertragsprüfung und Vertragsberatung kann vor Vertragsschluss vor vielen schwerwiegenden Fehlern schützen.
Nach Vertragsschluss stellen sich häufig folgende Fragen:
- Bin ich an den Vertrag gebunden?
- Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?
- Muss ich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zusätzliche Kosten zahlen?
- Was kann ich tun, wenn sich mein Vertragspartner nicht an seine Pflichten hält?
- Was gilt bei Störungen im Vertragsverhältnis?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich häufig, wenn ein Vertrag ohne gründliche vorherige Prüfung abgeschlossen wurde und anschließende Probleme auftauchen.
Egal ob vor, während oder nach Vertragsschluss: unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung und Kompetenz, dem Rechtssuchenden mögliche und notwendige Lösungen zu präsentieren.