Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Die Kanzlei Ofenloch & Collegen verfügt im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrecht traditionell über eine sehr große Erfahrung und Kompetenz.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung, über die Unternehmensführung bis hin zur Unternehmensnachfolge.

Bei Fragen der Umstrukturierung, des Formwechsels, Verschmelzung oder Spaltung stehen wir unseren Klienten ebenso beratend und hilfreich zur Seite wie bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf.

Wir stehen unseren Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen zur Seite, Zivilprozessen, Handelsregisterangelegenheiten und sonstigen Steuerangelegenheiten.

Aufgrund der umfassenden Kompetenz unserer Kanzlei in weiteren Rechtsgebieten, insbesondere Steuerrecht, Zivilrecht und Insolvenzrecht, eröffnen sich dem Mandanten umfassende Beratungsmöglichkeiten, die für ihn passende Lösung umzusetzen.

Im Vordergrund stehen dabei neben dem wirtschaftlichen Erfolg insbesondere auch die existenzielle Absicherung für den Fall der Fälle.

Um es mit den Worten eines geschätzten Kollegen auszudrücken: „Ein Geschäft ist erst dann ein Geschäft, wenn das Finanzamt meint, es ist kein Geschäft“.

Beratungen und Vertragsgestaltungen

Folgende Beratungen und Vertragsgestaltungen übernehmen wir für Sie:

 

  • Gesellschaftsvertrag (z.B. GmbH, AG, OHG, Gesellschaft bürgerl. Rechts, KG, GmbH & Co. KG)
  • Unternehmenskaufvertrag
  • Anstellungs- und Dienstleistungsvertrag
  • Miet-, Leasing- und Darlehensvertrag
  • Beratungsvertrag
  • Konkurrenzschutz
  • Wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten