Aktuelle Veröffentlichungen

Immer auf dem neusten Stand

Bankenrecht

Pauschalierter Institutsaufwand für Darlehensrückführung

Die von der beklagten Bank verwendete Software integrierte bei der vorzeitigen Rückführung eines Verbraucherimmobiliar-Darlehens in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eines pauschalierten sogenannten Institutsaufwand in Höhe von 300,00 €. Nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt ist dies unzulässig, sofern dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder vollständig entfallenden Schadens möglich ist.

OLG Frankfurt a.M. vom 04.10.2023, Az. 17 U 241/22

Mietrecht

Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten

Erhält der Vermieter den Besitz an dem Mietobjekt durch Einwurf der Schlüssel in seinen Briefkasten zurück und behält der Vermieter diese Schlüssel dann, beginnt die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB (Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache) mit Kenntnis des Vermieters von dem Schlüsseleinwurf auch dann, wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet und der Vermieter nicht rücknahmebereit ist.

OLG Hamm vom 01.09.2023, Az. 30 U 195/22

Steuerrecht

Energiepreispauschale

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden.

FG Münster vom 05.09.2023, Az. 11 K 1588/23

Bankenrecht

Verwahrentgelte

Vorformulierte Vertragsbedingungen einer Bank, die Sprache bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrages zur Zahlung von sogenannten Verwahr- bzw. Guthabenentgelten verpflichten, sind wirksam. Sie unterfallen als Preishauptabreden nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sind zudem weder intransparent noch überraschend.

OLG Frankfurt a.M. vom 05.10.2023, Az. 3 U 286/22

 

Arzthaftungsrecht

Aufklärungspflicht trotz Eigeninitiative durch Internet-Recherche

Zwar kann eine Vorkenntnis der für die Einwilligung wesentlichen Umstände eine Aufklärung gemäß § 630e Abs. 3 BGB entbehrlich machen. Die eigeninitiativ vorgenommener Recherche im Internet kann die gebotene schonungslose Aufklärung, die dem Patienten in die Lage versetzen soll, sorgfältig das für und Wider der Behandlung abzubiegen, aber nicht ersetzen und den operierenden Arzt daher nicht entlasten.

LG Dortmund vom 17.08.2023, Az. 12 O 416/20

 

Mietrecht

Beweislast für Befristung des Mietverhältnisses

Für die Behauptung, ein Mietverhältnis sei befristet, trägt derjenige Beweislast, der aus der Befristung Rechte für sich herleiten will.

OLG Dresden vom 12.07.2023, Az. 5 U 255/23