Medizinrecht

Im Medizinrecht kann auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichtet werden und umfasst ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet wie Arzthaftung, Patientenrechte und Praxisübertragung.

Arzthaftungsrecht

Nach einer ärztlichen Behandlung -stationär oder ambulant- stellt sich immer wieder die Frage, ob alles korrekt verlaufen ist. Eine Prüfung ist oftmals durch einen Rechtsanwalt notwendig

Materielle und immaterielle Schäden

Verdienstausfall, Schmerzensgeld und gegebenenfalls gerichtliche Feststellung künftiger Schäden sind konkret zu ermitteln und zu beziffern.

Praxisübertragung und Praxisübernahme

Sowohl für den Übertragenden, als auch den Übernehmenden einer Praxis stellen sich viele vertragliche, steuerliche und datenschutzrechtliche Fragen. Diese möchten wir mit Ihnen lösen.

Aufgrund unserer Erfahrung beraten wir sowohl Ärzte als auch Betroffene.