Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet-und Wohnungseigentumsrecht ist von großer Relevanz in der anwaltlichen Praxis.

Das Mietrecht  regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern. Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) hat die Beziehungen der verschiedenen Wohnungseigentümer zueinander sowie zum Verwalter zum Gegenstand.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent in den Angelegenheiten des Mietrechts wie:

  • Mietvertrag
  • Mängel der Mietsache
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Nebenkosten
  • Kaution
  • Kündigung
  • Zwangsräumung

 

Mieter

  • Sie haben Mängel an Ihrer Mietwohnung festgestellt und überlegen, ob Sie deshalb die Miete mindern können?
  • Sie haben eine Nebenkostenabrechnung oder Mieterhöhung erhalten und fragen sich, ob diese berechtigt ist?
  • Ihnen hat der Vermieter die Kündigung geschickt und Sie möchten sich dagegen zur Wehr setzen?

Vermieter

  • Ihr Mieter zahlt unregelmäßig oder ist sogar längere Zeit die Miete schuldig geblieben?
  • Ihr Mieter behauptet, er dürfe die Miete mindern und Sie überlegen, was Sie dagegen tun können?
  • Sie wollen die Miete erhöhen und benötigen hierbei fachlichen Rat?
  • Sie fragen sich, ob Ihr Mieter nach Kündigung die Wohnung renovieren muss?

Wohnungseigentümer

Hier kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern, z.B. wegen Baumaßnahmen Einzelner, wie der eigenmächtigen Veränderung an der Außenfassade oder aber wegen beschlossener Maßnahmen, die der „Überstimmte“ nicht mittragen will.

Große Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die zu prüfenden und durchzuführende Beschlussanfechtung, die innerhalb bestimmter Fristen einzulegen ist.

Auch die Position des Verwalters führt oft zu Streitigkeiten, wenn dieser nach Auffassung der Eigentümer seine Aufgaben nicht korrekt wahrnimmt.