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Unzulässiges Erstellen von Persönlichkeitsprofilen durch Meta

Das LG Berlin II hat in mehreren Urteilen den Klagen mehrerer Personen gegen Meta u.a. auf Auskunft über und Anonymisierung bzw. Löschung ihrer Meta Business Tools erhobenen personenbezogenen Daten stattgegeben und ihnen zudem eine Schadensersatzzahlung in Höhe von jeweils 2.000,00 € zugesprochen

LG Berlin II vom 04.04.2025, Az. 39 O 56/24

Medizinrecht

Bruch einer Spirale aufgrund Materialfehlers

Muss eine Spirale, die aus einer fehlerhaften Charge stammt, operativ unter Vollnarkose entfernt werden, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 EURO angemessen, aber auch ausreichend.

OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.2025, AZ. 17 U 181/23

Haftungsrecht

Wer haftet bei einem vom Hund verursachten Fahrradunfall?

Das LG Koblenz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Hund einen Fahrradunfall verursacht hatte, indem er den Fahrweg des Klägers gekreuzt hatte. Besonderheit war hier, dass der Hund nicht von seinem Halter, sondern von einem Nachbarn ausgeführt worden war. Der gestürzte Radfahrer klagte hier auch in zweiter Instanz vergeblich gegen den Nachbarn.

LG Koblenz vom 04.03.2025, Az. 13 S 45/24

Arbeitsrecht

Nachträgliche Klagezulassung für schwangere Arbeitnehmerin

Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des §§ 4 S. 1 KSchG Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag nachträglich zuzulassen.

BAG vom 03.04.2025, Az. 2 AZR 156/24

 

Nachbarschaftsrecht

Keine allgemeingültige Höhenbegrenzung für Hecken

In den Regelungen des Nachbarrechts der einzelnen Bundesländer gibt es keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken.

BGH vom 28.03.2025, Az. V ZR 185/23

 

Steuerrecht

Mitwirkungspflicht im Rahmen der Betriebsprüfung

Legt der Steuerpflichtige im Rahmen der Außenprüfung entgegen § 200 Abs. 1 AO nicht alle erforderlichen Urkunden vor, so verursacht er damit nicht ohne weiteres in grob fahrlässiger Weise seine spätere Strafverfolgung. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht indiziert nicht schon die Qualifikation dieses Verstoßes als grob. Er kann ebenso auf einem schlichten, einfach fahrlässigen Versehen beruhen. Maßgeblich sind für die Beurteilung alle Umstände des Einzelfalls.

LG Nürnberg-Fürth vom 13.03.2025, Az. 12 Qs 62/24