
Aktuelle Veröffentlichungen
Immer auf dem neusten Stand
Arbeitsrecht
Freistellung während der Kündigungsfrist
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i.S. d. § 615 S. 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.
BAG vom 12.02.2025, Az. 5 AZR 127/24
Darlehensrecht
Schwiegermutter hat Anspruch gegen Schwiegersohn
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein im familiären Umfeld überlassener größerer Geldbetrag im konkreten Fall keine reine Gefälligkeit darstellt und Rechtsanspruch auf Rückzahlung – hier eines sechsstelligen Darlehens- besteht. Der Schwiegersohn ist zur Rückzahlung des Darlehens an seine Schwiegereltern verpflichtet.
LG Frankfurt a.M. vom 28.11.2024, Az 2-23 O 701/23
Bankrecht
Gefälschte Verdienstabrechnungen
Übernimmt ein Vermittler, gleichgültig ob selbstständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten. Die Übermittlung der für die Bank zur Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlichen Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist eine ausschließlich im Pflichtenkreis der künftigen Darlehensnehmer liegende Aufgabe.
LG Heidelberg vom 11.02.2025, Az. 2. O 124/24
Wohnungseigentümergesetz
Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss
Nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG können die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine abweichende Verteilung beschließen. Wie die Formulierung Arten von Kosten zu verstehen ist, war bislang umstritten. Der BGH hat nun entschieden, dass diese Formulierung lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis hervorhebt und keine darüberhinausgehenden Anforderungen begründet.
BGH vom 14.02.2025, Az. V ZR 128/23
Mietrecht
Nächtlicher Lärm im Mietshaus
In Anlehnung an die TA-Lärm liegt die allgemein übliche Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr, wobei die Rücksichtsnahmepflicht ab 22:00 Uhr erhöht, zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr deutlich erhöht, ist. Auch typisches Wohnverhalten wie Duschen, Baden, Staubsaugen, Möbelrücken, Unterhaltungen, kann zu einer außerordentlichen Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Störung des Hausfriedens führen.
AG Hamburg vom 11.02.2025, Az. 21 C 344/24
Mietrecht
Eigenbedarfskündigung
Soweit eine Eigenbedarfskündigung damit begründet wrid, die Bedarfsperson plane nach Abschluss ihrer Ausbildung, ihren Lebensmittelpunkt aus dem Ausland in eine bestimmte Stadt zu verlegen, handelt es sich hier um eine unzulässige Vorratskündigung. Die unterbliebene Besichtigung der Wohnung ist ein gewichtiges Indiz gegen eine hinreichende Verfestigung des Eigenbedarfs.
AG Hamburg vom 20.12.2024, Az 49 C 154/24