Aktuelle Veröffentlichungen

Immer auf dem neusten Stand

Insolvenzrecht

Zahlungsunfähigkeit mangels tatsächlich verfügbarer liquider Mittel

Nach der Definition des BGH ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er aus Mangel an liquiden Mitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hierbei sind nur diejenigen liquiden Mittel einzubeziehen, über die der Schuldner tatsächlich verfügt oder die er sich kurzfristig, also innerhalb von drei Wochen, beschaffen kann. Forderungen gegen Dritte können nur insoweit eingesetzt werden, als sie tatsächlich bestehen und der Schuldner die Forderungen spätestens binnen drei Wochen realisieren kann.

BGH vom 31.07.2025, Az. IX ZR 160/24

Arbeitsrecht

Unwirksame Klausel zur Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten

Löst eine Klausel die Rückzahlung von Fortbildungskosten aus, wenn das Arbeitsverhältnis „auf Wunsch“ des Arbeitnehmers beendet wird, meint dies die unterschiedslose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitnehmers. Mit diesem Inhalt ist die Klausel unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.

LAG Hamm vom 13.06.2025, Az. 1 SLa 21/25

Bankenrecht

Schadensersatz nach Phishing-Angriff

Das OLG Dresden hatte über einen Schadensersatzanspruch eines Sparkassenkunden zu entscheiden, der Opfer eines Phishing-Angriffs geworden war. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch, so das OLG, allerdings steht diesem ein gegenläufiger Schadensersatzanspruch der Sparkasse entgegen, da der Kunde sich bei dem Phishing-Angriff grob fahrlässig verhalten habe. Der gegenläufige Schadensersatzanspruch der Sparkasse sei jedoch um 20 % wegen eines Mitverschuldens der Sparkasse zu reduzieren, da das Log-in auf das Online-Banking des Kunden zu einfach gestaltet gewesen ist

OLG Dresden vom 05.06.2025, Az. 8 U 1482/24

Erbrecht

Anforderungen an die Formulierung einer Erbeinsetzung

Zwar muss der Erblasser den Bedachten nicht individuell bestimmt so genau bezeichnen; er muss ihn aber so genau bezeichnen, dass der Bedachte -erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme gesetzlicher Auslegungsregeln -ermittelt werden kann. Eine testamentarische Anordnung, wonach nach dem Tod des Vorerben „diejenige Personen erben solle, die es besonders gut konnte mit dem Vorerben“, ist nicht hinreichend bestimmt und enthält daher keine wirksame Bestimmung eines Nacherben.

OLG Karlsruhe vom 10.07.2025, Az. 14 W 36/24

 

Gesellschaftsrecht

Voraussetzungen einer Notgeschäftsführerbestellung

Wird einer GmbH nach Einziehung eines Geschäftsanteils durch eine einstweilige Verfügung untersagt, eine neue Gesellschafterliste beim Registergericht zur Aufnahme in das Handelsregister einzureichen, ist die Gesellschaft nach Treu und Glauben gehindert, sich auf die formelle Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG zu berufen, wenn entgegen der gerichtlichen Anordnung doch eine veränderte Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht und in den Registerordner aufgenommen worden ist. Dasselbe gilt, wenn in einem solchen Fall das einstweilige Verfügungsverfahren nicht durch eine Entscheidung des Gerichts, sondern durch einen Prozessvergleich mit dem vorgenannten Inhalt abgeschlossen wird.

OLG Braunschweig vom 07.08.2025, Az. 3 W 6/24

 

Steuerrecht

Haftung des Steuerberaters

Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO müssen personenbezogene Daten sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“).

AG Wesel vom 23.07.2025, Az. 30 C 138/21