Versicherungsrecht
Kündigung der Kfz-Versicherung
Ein Versicherungsvertrag ist beendet, auch wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. Die Versicherungsgesellschaft muss weder gegenüber dem Versicherungsnehmer bestätigen, dass sie die Kündigung erhalten hat, noch dass sie diese als wirksam anerkennt.
OLG Braunschweig, Urteil vom 02.09.2019, Aktenzeichen 11 U 103/18
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